Allgemeine
Bestimmungen
für
die Durchführung von Regionsmeisterschaften
Soweit
in den speziellen Ausschreibungen der einzelnen
Regionsmeisterschaften keine entgegenstehenden Angaben enthalten
sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
1.
Veranstalter
Niedersächsischer
Leichtathletik-Verband e.V., Bezirk Weser-Ems, Region Oldenburg
2.
Durchführung
Die
Meisterschaften werden nach den "Internationalen Wettkampfregeln
(IWR)", den Nationalen dazu und der Deutsche
Leichtathletikordnung (DLO) in ihrer jeweils gültigen Fassung
durchgeführt.
Für
die Altersklassen der männlichen und weiblichen Jugend U16 bis
U13 sowie die Senioren-klassen werden Regionsmeisterschaften für
die Region Oldenburg (Ausnahmen beachten) ausgerichtet.
Für
die Altersklassen der männlichen und weiblichen Kinder U12 bis
U9 werden Regions-bestenkämpfe für die Region Oldenburg
(Ausnahmen beachten) ausgerichtet.
Mit
der Übernahme einer Regionsmeisterschaft oder
Regionsbestenkämpfen verpflichtet sich der örtliche
Ausrichter die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten.
3.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt
sind Mitglieder aller Vereine und Leichtathletik-Gemeinschaften, die
Leicht-athleten beim Niedersächsischen Leichtathletik-Verband
gemeldet haben und einem Verein angehören, der seinen Sitz im
Bereich der Region Oldenburg hat.
Teilnahmeberechtigt
sind auch Startgemeinschaften gemäß Anhang 1 der DLO,
sofern der Stammverein (= der erstgenannte Verein) seinen Sitz im
Bereich der Region Oldenburg hat.
4.
Übergangsregelungen innerhlab der Altersklassen
Teilnahmeberechtigung von männlichen und weiblichen Jugendlichen
U16 und jünger
Männliche
und weibliche Jugendliche U16 und jünger starten in ihrer
Altersklasse.
Übergangsmöglichkeiten
in eine höhere Klasse ergeben sich aus der Deutschen
Leichtathletik-ordnung (DLO).
5.
Start- und Gesundheitspässe
Gemeldete
Teilnehmer ab der Altersklasse WJ / MJ U14
an aufwärts sollten im Besitz einer gültigen
Startpassnummer sein.
Die
Startpassnummer ist bei der Meldung mit aufzuführen ( Punkt 10).
Die
Jugendlichen (WJ / MJ U16 und jünger) sollten außerdem
sportärztlich untersucht sein.
Mit
der Anmeldung zur einer Regionsmeisterschaft erklärt der
meldende Verein, dass der Trainings- und Gesundheitszustand der
Teilnehmer den Anforderungen des Wettkampfes entspricht und das
keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen einen Start sprechen.
Der
Start bei einer Regionsveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Es
werden keinerlei Ansprüche in irgendeiner Form gegen den
Veranstalter bzw. Ausrichter geltend gemacht.
6.
Vor- und Endläufe sowie Endkämpfe
Die
Endlaufteilnehmer werden durch Vorläufe ermittelt. Aus allen
Läufen kommen die 8 bzw. 6 zeitschnellsten Teilnehmer in den
Endlauf. Bei weniger als 8 resp. 6 angetretenen Teilnehmern wird der
Vorlauf als Endlauf gewertet. Bei großen Teilnehmerfeldern kann
ein A- und B-Endlauf ausgetragen werden.
Beim
Weit- und Dreisprung sowie in allen Stoß- und Wurfwettbewerben
kommen aus dem Vorkampf (3 Versuche) jeweils die acht Besten und die
auf dem achten Platz mit gleicher Leistung liegenden Teilnehmer in
den Endkampf (3 weitere Versuche). Bei acht oder weniger Teilnehmern
hat jeder Teilnehmer sechs Versuche.
7.
Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer,
die sich am Stellplatz melden, aber nicht zum Wettkampf antreten,
werden von der Teilnahme an diesem und an weiteren Wettbewerben
dieser Veranstaltung ausgeschlossen, sofern sie nicht den Verzicht
vor Beginn des Wettkampfes bekannt geben (Obmann bzw.Wettkampfbüro).
Teilnehmer,
die in Vorkämpfen oder Vorläufen die weitere
Teilnahmeberechtigung erworben haben, sie aber nicht wahrnehmen,
werden auch von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben (Einzel und
Mannschaft) dieser Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet
der Verzicht des Teilnehmers, den er dem jeweiligen Schriftführer
vor Weitergabe der Wettkampflisten bekannt geben muss.
8.
Geräte
Sämtliche
Geräte, mit Ausnahme der Stabhochsprungstangen sowie der Speere
werden vom Ausrichter gestellt. Die Benutzung eigener Geräte
gemäß den Wettkampfregeln ist gestattet, wenn diese Geräte
vorher geprüft wurden. Die Zeiten für die Prüfung
eigener Geräte werden in den Organisationshinweisen der
Ausrichter bekannt gegeben. Für den Fall der Beschädigung
eigener Geräte wird weder vom Veranstalter noch vom Ausrichter
eine Haftung übernommen.
9.
Organisationsbeiträge
Der
Organisationsbeitrag beträgt pro Teilnehmer resp. Staffel und
pro Disziplin für Veranstaltungen in unserer Region:
-
|
MJ
/ WJ U16 und jünger
|
Einzelmeldung
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2,00
€
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MJ
/ WJ U16 und jünger
|
Mehrkampfmeldung
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4,00
€
|
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MJ
/ WJ U16 und jünger
|
Staffelmeldung
|
3,00
€
|
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MJ
/ WJ U16 und jünger
|
Blockmehrkampf
|
7,00
€
|
|
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|
MK
/ WK U12 und jünger
|
Teamwettkampf
|
25,00
€
|
Die
Organisationsgebühren sind in der Höhe der abgegebenen
Meldungen am Veranstaltungstag beim Abholen der Wettkampfunterlagen
zu entrichten.
Vereine,
die zu einer Veranstaltung gemeldet haben und nicht antreten, müssen
den
Organisationsbeitrag
innerhalb von 2 Wochen an den Ausrichter zahlen.
10.
Meldungen
Die
Meldungen sind ausschließlich online über das Meldeportal
bei COSA abzugeben. Dort werden vom entspr. Ausrichter einer
Meisterschaft die Veranstaltungsdaten spätestens 1 Monat vor der
Veranstaltung hinterlegt.
Alternativ
kann ausnahmsweise auf vollständig ausgefülltem
DLV-Meldebogen oder gleichzusetzenden Formularen zu einer
Meisterschaft gemeldet werden. Für eine zügige
Bearbeitung der Meldungen benötigen die Ausrichter weiterhin die
Athleten-Nummer.
Staffelteilnehmer
müssen einschließlich der Ersatzleute namentlich mit den
geforderten Angaben gemeldet werden.
Für
Mannschaftswettbewerbe ergeben sich die Mannschaftsteilnehmer durch
die Reihenfolge im betreffenden Wettbewerb. Jeweils drei bzw. fünf
Teilnehmer eines Vereins, einer LG oder einer Startgemeinschaft
bilden eine Mannschaft.
11.
Meldeschluss
Der
Meldeschluss beim Ausrichter der Meisterschaften ist auf jeden Fall
einzuhalten; eine Annahmebestätigung wird nicht erteilt. Bei
Onlinemeldungen können bis zum Meldeschluss Änderungen,
Abmeldungen oder Anmeldungen vorgenommen werden.
Nur im
Fall der Ablehnung ergeht eine Mitteilung an den Absender (offizielle
Meldestelle).
12.
Nachmeldungen
Nachmeldungen
nach Meldeschluss sowie am Wettkampftag werden grundsätzlich
nicht
angenommen.
Der
Ausrichter kann nach Eingang aller Meldungen vereinzelt Ausnahmen
zulassen, soweit es die Felder und die organisatorischen
Möglichkeiten der Ausrichter zulassen.
Nachmeldungen
müssen vor Beginn der Veranstaltung, mindestens aber bis 60
Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes abgegeben werden.
Bei
Nachmeldungen ist zusätzlich ein um 50% erhöhtes Meldegeld
zu entrichten.
13.
Wertung
Bei
Cross- und Straßenläufen, die als Volks- bzw.
Straßenlaufveranstaltung ausgeschrieben werden, jedoch auch
eine Regionsmeisterschaftswertung beinhalten, können nur
diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen für diese
Meisterschaften gewertet werden, die dafür von ihrem Verein bis
zum Meldeschluss gemeldet wurden.
Eine
Meisterschaftswertung findet nur statt, wenn mindestens 3
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer für den betreffenden Wettbewerb
angetreten sind, bei Staffelwettbewerben sind dafür zwei
Mannschaften ausreichend.
Bei
Straßen- und Crossläufen werden Mannschaften unabhängig
von der Teilnehmerzahl gebildet.
14.
Stellplatz
Die
Teilnehmer an den Laufdisziplinen melden sich spätestens 30
Minuten vor Beginn ihres Wettbewerbes durch Abgabe der
Stellplatzkarten am Stellplatz.
Die
Teilnehmer an den technischen Disziplinen finden sich 15 Minuten vor
Beginn des Wettbe-werbes direkt am Wettkampfort ein. Für die
pünktliche Meldung ist ausschließlich der Aktive
verantwortlich.
15.
Startnummern
Die
Startnummern werden nur vereinsweise mit den Startunterlagen
ausgegeben. Sie sind in voller Größe und gut sichtbar auf
dem Rücken zu tragen, sofern der Ausrichter keine anderen
Wei-sungen erteilt. Sicherheitsnadeln werden nicht von den
Ausrichtern gestellt.
Bei
Läufen ab 800 m sind die Startnummern grundsätzlich auf der
Brust zu tragen. Beim Hoch- und Stabhochsprung kann die Startnummer
sowohl vorne als auch auf dem Rücken angebracht werden.
16.
Auszeichnungen
Die
Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel
"Regionsmeister " bzw. ”Regionsmeisterin” mit
Angabe des jeweiligen Austragungsjahres. Urkunden werden gemäß
DLO ausgegeben.
17.
Urkunden und Ergebnislisten
Für
das Nachsenden der Urkunden sind die örtlichen Ausrichter
berechtigt, €2,- zusätzlich zum Meldegeld pro Verein zu
berechnen.
Die
Ausrichter sollen die Ergebnisliste zeitnah nach der Veranstaltung im
Internet veröffentlichen. Diese Internetadresse ist bereits in
der Ausschreibung mit anzugeben. Des weiteren ist eine Datensicherung
bzw. eine Ergebnisliste nach Möglichkeit im html-Format an den
Wettkampf-koordinator der Region Oldenburg (info@citylauf.eu) zu
übersenden.
18.
Quartiere
Quartieranforderungen
sind an das jeweilige Reise- und Verkehrsbüro oder - soweit
vorhanden - an die Jugendherberge zu richten. Bestellungen an den
Ausrichter werden nicht weitergeleitet.
19.
Kampfrichter
Der
Ausrichter einer Regionsmeisterschaft erklärt mit der Übernahme
einer Meisterschaft, dass er über genügend Kampfrichter
verfügt, die zur Durchführung dieser Meisterschaft
erforderlich sind.
Es
kann aber auch bei Vergabe einer Meisterschaft durch den
Regionsvorstand festgelegt werden, dass der Ausrichter durch
Kampfrichter aus anderen Vereinen bzw. Kreisen unterstützt wird.
Ein
entsprechender Hinweis zur Entsendung von Kampfrichtern ist in der
Ausschreibung aufzunehmen.
Hierbei
gelten dann folgende Kriterien:
Die
Vereine geben bei Abgabe einer Meldung zu Regionsmeisterschaften
namentlich die von ihnen gestellten Kampfrichter an. Die Anzahl der
zu meldenden Kampfrichter beträgt bei
3-5
Teilnehmern →
1 Kampfrichter, 6-10 Teilnehmern →
2 Kampfrichter,
11-20
Teilnehmern →
3 Kampfrichter und über 20 Teilnehmern 4 →
Kampfrichter.
Meldet
ein Verein bzw. Kreis keine Kampfrichter oder in nicht genügender
Anzahl, so kann ein Bußgeld in Höhe von € 20,- je
fehlendem Kampfrichter mit den Meldegebühren fällig werden,
wenn sich der Ablauf der Veranstaltung durch fehlende Kampfrichter
verzögert.
Meldungen
ohne Kampfrichter werden nicht akzeptiert, eine Rückmeldung
erfolgt nicht.
Die
Meldungen der Kampfrichter erfolgen jeweils an die Meldestelle.
Die
örtlichen Ausrichter müssen sich vorbehalten, Wettbewerbe
ausfallen zu lassen, wenn nicht genügend Kampfrichter zur
Verfügung stehen.
Helfer
und Kampfrichter müssen einem Verein angehören, der dem
Landessportbund ange-schlossen ist.
20.
Veröffentlichungen
Automatisch
mit der Anmeldung versichert der meldende Verein, dass die Daten der
Aktiven (Name, Jahrgang, Verein, Leistung u.s.w.) in den Starter- und
Ergebnislisten, im Internet oder Tages- und Sport-Fachzeitzeitungen
veröffentlicht werden dürfen. Der meldende Verein hat sich
gegenüber den Erziehungsberechtigten der gemeldeten Athleten zu
versichern, dass einer Veröffentlichung der o.a. Daten keine
Einsprüche entstehen werden.
21.
Haftung
Veranstalter
und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen,
Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.
22.
Auskünfte
Weitergehende
Auskünfte erteilen nur die örtlichen Ausrichter.
Weiterführende
Hinweise
Genehmigung
und Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen
Damit
Leistungen, die bei Leichtathletik-Veranstaltungen von Aktiven
erzielt werden, Aufnahme in die Bestenlisten finden können, ist
es erforderlich, diese Sportfeste anzumelden. Dazu benötigen die
Antragsteller Original-Anträge auf Genehmigung einer
Veranstaltung.
Der
Ausrichter reicht seinen Antrag an den Kreis weiter. Der Kreis
bearbeitet den Antrag und reicht ihn je nach Kategorie über den
Bezirk weiter.
Die
Kreissportwarte werden gebeten, die Anträge auf Genehmigung
einer Veranstaltung nur an den Wettkampfwart des Bezirkes Weser-Ems
an folgende Anschrift zu senden:
Hermann-J.
Meyer, Aschendorfer Dever 1, 26871 Papenburg, meyer-bunger@web.de
Die
Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung sind
zweckmäßigerweise schon im Herbst des Vorjahres für
die kommende Saison zu stellen. Sie sollen aber spätestens 6
Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der genehmigenden Stelle
vorliegen. Bei Terminverschiebungen und Änderungen bei den
Wettbewerben ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Nach
einer Veranstaltung sind innerhalb von 14 Tagen drei Ergebnislisten
mit einem Veranstaltungsprotokoll an den Landesstatistiker,
Herrn
Gerhard Möhle, Postfach 1453, 37165
Uslar, E-Mail: moehle@nlv-la.de,
sowie
an den Statistiker des Bezirks Weser-Ems,
Herrn
Harry Jürrens, Krummhörner Ring 20, 26736 Krummhörn-Pewsum,
E-Mail:
hjuerrens@t-online.de,
zu
senden.
Es
reicht aus, wenn dem Landesstatistiker per Mail und dem
Bezirksstatistiker die Internetadresse der Ergebnisliste und des
Veranstaltungsberichtes mitgeteilt wird. Weitere Fristen zur
Einreichung von Ergebnislisten, insbesondere von Veranstaltungen ab
September eines Jahres sind in der Homepage des NLV unter dem Bereich
Statistik zu finden.
gez.
Martin Klar